Mobilfunkoffensive der Bayerischen Staatsregierung
Nach den Plänen der Bayerischen Staatsregierung sollen Mobilfunkmasten bis zu einer Höhe von fünfzehn Metern im Innenbereich und einer Höhe von zwanzig Metern im Außenbereich genehmigungsfrei sein. Die Verbraucherschutzorganisation Diagnose Funk weist darauf hin, dass das Recht der Kommunen auf einen erweiterten Immissionsschutz nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BimschV) unverändert bestehen bleibt.
Weiterlesen