Das Recht auf erweiterten Immissionsschutz bleibt bestehen

Mobilfunkoffensive der Bayerischen Staatsregierung

Nach den Plänen der Bayerischen Staatsregierung sollen Mobilfunkmasten bis zu einer Höhe von fünfzehn Metern im Innenbereich und einer Höhe von zwanzig Metern im Außenbereich genehmigungsfrei sein. Die Verbraucherschutzorganisation Diagnose Funk weist darauf hin, dass das Recht der Kommunen auf einen erweiterten Immissionsschutz nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BimschV) unverändert bestehen bleibt.

Hürden für Mobilfunkausbau sollen beseitigt werden

Im Oktober 2022 startete die Bayerische Staatsregierung zusammen mit den wichtigsten Partner der Telekommunikationsindustrie eine neue Mobilfunkinitiative. Bauminister Christian Bernreiter will das Baurecht ändern, um den Standortausbau zu beschleunigen. Die Kommunen sollen dann nur noch „eingebunden“ werden. Die Errichtung von Sendeanlagen soll bei Einhaltung von bestimmten Höhen genehmigsfrei sein. Weiterhin sollen mobile Sendestationen ohne Baugenehmigung bis zu 24 Monate an einem Ort stehen bleiben dürfen.

Paragraph 7a der 26. BimSchV ist weiterhin zu beachten

Dennoch bleibt das Recht der Kommunen auf einen erweiterten Immissionsschutz nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung unverändert bestehen. Darauf weist die Diagnose-Funk hin auf seiner Webseite hin. In § 7a dieser Verordnung ist festgelegt, dass die Kommunen rechtzeitig über die Ausbaupläne der Netzbetreiber und die Möglichkeit zur Mitwirkung informiert werden müssen. Das Recht der Kommune, mit Mobilfunkvorsorgekonzepten und Standortalternativen eine Strahlungsminimierung und Gesundheitsschutz umzusetzen, bleibt also bestehen. Weiter fordert Diagnose Funk, dass diese gesetzliche Regeln auch für die „mobilen Masten“ gelten, deren Errichtung zukünftig bis zu zwei Jahre genehmigungsfrei möglich sein soll.

In Bayern sind rund 2000 neue Standorte geplant

Bayern und Baden-Württemberg preschen mit der geplanten Baurechtsänderung voran. Inwieweit andere andere Bundesländer nachziehen werden, ist derzeit noch offen. Der Bayerische Wirtschaftsminister Aiwanger sieht die aktuellen Vorgaben im Bauverfahren als Bremsklotz für den Mobilfunkausbau. Bayern plant bis zum Jahr 2025 mit rund zweitausend neuen Standorten.

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