Gemeinden könnten mehr für ihre Bürger tun

Bürgerproteste wegen fehlender Informationen zu Standorten

In mehreren Kommunen in Nordbayern fühlen sich Bewohner bei der Suche nach Alternativstandorten für Mobilfunksender im Stich gelassen. In Orten wie Grafengehaig, Burghaig oder Weidmannsgesees baut sich sich deshalb Bürgerprotest auf, der sich gegen die Gemeindevertreter richtet.So zum Beispiel in Weidmannsgesees, einem kleinen Ortsteil der Gemeinde Pottenstein im Landkreis Bayreuth. Nur 57 Bewohner leben dort und sie wurden nicht danach gefragt, dass am Ortsrand ein großer Sendemast entstehen soll.

Bereits Vorvertrag geschlossen

Der Vorgang in Weidmannsgesees spiegelt die klassische Vorgehensweise der Betreiber wider. Man sucht sich einen bereitwilligen Grundstückseigner und schließt einen Vorvertrag. Wie der Nordbayerische Kurier erfahren hatte, wohnt die Grundstückbesitzerin gar nicht mehr im Gemeindegebiet, sondern einige hundert Kilometer weit weg. Eine Gesprächsbereitschaft war nicht zu erkennen. Normalerweise hätte die Gemeindeverwaltung von dem Vorhaben wissen müssen, denn jeder Betreiber muss nach § 7 a der Bundesimmissionsschutzverordnung die Kommune über die Standortsuche informieren. Auf diesem Weg soll die Gemeinde die Möglichkeit erhalten, alternative Vorschläge zu unterbreiten.

Die Gemeinde muss rechtzeitig aktiv werden

Bei der Standortsuche darf die Gemeinde keine Zeit verlieren, sondern muss rechtzeitig alternative Standorte vorschlagen und sollte nicht versäumen die betroffenen Bürger zu informieren. Die Ablehnung eines Standortes ohne Alternativen führt dazu, dass das Landratsamt das gemeindliche Einvernehmen ersetzen kann. Grafengehaig liegt im Landkreis Kulmbach. Auch hier wurden Anwohner nach eigenem Bekunden nicht über die Standortsuche informiert. Mittlerweile sind die Fronten zwischen Bürgern und Gemeindeverwaltung so verhärtet, dass eine Bürgergemeinschaft den mobilfunkerfahrenen Rechtsanwalt Dr. Herkner eingeschaltet hat. Der Rechtsbeistand hat Möglichkeiten, die dem Bürger nicht allgemein bekannt sind, denn Behörden schulden nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Verwaltungsverfahrensgesetz Einblick in die Unterlagen. Inzwischen steht Herkner auch mit dem Landratsamt Kulmbach und der Bundesnetzagentur in Kontakt. Eine Standortgenehmigung sei noch nicht erteilt, hat der Rechtsanwalt inzwischen erfahren.

Kommune sollte sich gewissenhaft für ihre Bürger einsetzen

Das Bundesverwaltungsgericht ging in einem Urteil aus dem Jahre 2012 bei Mobilfunk von einem „Risiko“ aus. Ziel muss deshalb die geringstmögliche Strahlenbelastung für die Anwohner sein. Die Kommune müsse sich gewissenhaft für ihre Bürger einsetzen, so Herkner. Dafür steht der Gemeinde unter anderem das Mittel der Bauleitplanung zur Verfügung, welches bekanntlich auch eine Veränderungssperre beinhalten würde. Die Hoffung auf einen Kompromiss in Grafengehaig sieht der Rechtsanwalt aber nach wie vor.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert