Bei öffentlichen Veranstaltungen erfahren die Zuhörer oft nicht den tatsächlichen Messwert einer Mobilfunkmessung, sondern lediglich das Ergebnis in Prozent vom Grenzwert. Für mündige Mobilfunkkritiker soll das „Geheimnis“ der Berechnung nun gelüftet werden.
Der Grenzwert ist frequenzabhängig
In Deutschland wird die Grenzwertthematik in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) geregelt. Im Grunde gibt es keinen starren Grenzwert, sondern einen variablen, frequenzabhängigen Wert.Die Maßeinheit ist die elektrische Feldstärke in Volt je Meter (V/m). Es gilt folgende Formel: Im Frequenzbereich von 10 MHz bis 400 MHz gelten 27 V/m fix. Ebenso fix mit 61 V/m ist der Grenzwert ab einer Frequenz von 2.000 MHz. Zwischen 400 MHz und 2.000 MHz ist folgende Formel anzuwenden: 1,375 multipliziert mit der Wurzel der Frequenz.
Einige typische Frequenzbereiche und die definierten Grenzwerte
Der Radiosender des Bayerischen Rundfunks in Hof-Hohensaas sendet im Frequenzbereich von 220 MHz. Hier gilt der Grenzwert von 27,5 V/m. Die Funktechnik LTE im ländlichen Raum nutzt die Frequenz um 810 MHz. Der Grenzwert beträgt dann 39 V/m. Das D-Netz im GSM-Bereich sendet im Frequenzbereich um 940 MHz. Hier gilt ein Wert von 42 V/m. Die GSM-Technik im E-Netz nutzt den Bereich um 1840 MHz. Der Grenzwert beträgt 59 V/m. Mit einem guten Taschenrechner oder mit einer Excel-Tabelle lassen sich diese Werte ermitteln.
Die Messwerte werden ebenfalls frequenzselektiv ermittelt
Eine fachgerechte Mobilfunkmessung erfolgt mit einem Spektrumanalysator. Damit lässt sich eine frequenzselektive Messung durchführen. Bei einer Messung im Mai 2015 in Hof-Hohensaas (siehe Bild oben) wurden eine Strahlungsdichte 7.200 µW/m² ermittelt. In Volt je Meter umgerechnet, ergibt dies einen Wert von 1,65 V/m und damit 6 % vom Grenzwert bei der Frequenz von 222 MHz.
Schweizer Grenzwert liegt bei 6 V/m
Der Anlagengrenzwert in der Schweiz für Mobilfunksender liegt bei 6 Volt je Meter. Damit ist der Wert je nach Frequenzbetrachtung um Faktor 5 bis 10 zehn niedriger als in Deutschland. Diese Situation stört die Mobilfunkbetreiber gewaltig. Deshalb wurde 2014 ein Vorstoß unternommen, den Grenzwert auf das deutsche Niveau anzuheben. Begründet wurde die Aktion mit zu hohen Kosten bei der Standortplanung. Mit dieser Argumentation wird deutlich, wie sorglos Betreiber in Deutschland Mobilfunksendeanlagen planen können.