Bei öffentlichen Veranstaltungen erfahren die Zuhörer oft nicht den tatsächlichen Messwert einer Mobilfunkmessung, sondern lediglich das Ergebnis in Prozent vom Grenzwert. Für mündige Mobilfunkkritiker soll das „Geheimnis“ der Berechnung nun gelüftet werden.
Der Grenzwert ist frequenzabhängig
In Deutschland wird die Grenzwertthematik in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) geregelt. Im Grunde gibt es keinen starren Grenzwert, sondern einen variablen, frequenzabhängigen Wert. Weiterlesen