Diskussionsbedarf bezüglich Ausschreibungstext
Jahrelang hatte sich die Bürgerinitiative Mobilfunk Hof und die FAB-Fraktion im Stadtrat um ein kommunales Mobilfunkkonzept bemüht. Im Oktober 2018 sollte plötzlich alles sehr schnell gehen. Mit Unterstützung des Landesamts für Umwelt (LfU) legte das Stadtplanungsamt Hof dem Bauausschuss ein Ausschreibungskonzept vor, nach welchem eine Fachfirma für die Immissionsmessungen und die Standortplanung zu suchen wäre. Im September 2018 hatte der Stadtrat im Rahmen eines Nachtragshaushalts Mittel für die Erstellung eines Mobilfunkkonzepts bereit gestellt.
Die Bürgerinitiative zog nach Kenntnisnahme des Konzepts Rechtsanwalt Dr. Wolf Herkner zur Beratung hinzu. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass die Vorgaben der Verwaltung ein „schief sitzendes Korsett“ seien, das am ehesten noch den Netzbetreibern gefallen würde.
Hof will „optimale Versorgung“ und gleichzeitig „Schutz von sensiblen Bereichen“
Punkt 2 der Vorlage lautet: „Das Gesamtkonzept muss so aufgestellt sein, dass es heutigen und künftigen Bedürfnissen der Mobilfunkteilnehmer entspricht. Als Teilnehmer sind sowohl Einwohner als auch Besucher/Touristen zu werten. Die Standorte sind so zu planen, dass im gesamten Stadtgebiet eine Mindestübertragungsrate von 10 Mbit/s (Megabit pro Sekunde) pro Teilnehmer und als Indoor-Versorgung gewährleistet ist. Nach derzeit in Ausarbeitung befindlichen Kriterien seitens der Bundesnetzagentur könnten künftig auch höhere Anforderungen gelten! Neben der Datenrate ist auch die (künftige) Kapazitätsanforderung zu berücksichtigen. Zur Info: Zur optimalen Versorgung der Bevölkerung sind viele ‚kleine Zellen‘ notwendig.“
In Punkt 5 fordert die Verwaltung: „Es soll gegebenenfalls ein Alternativnetz erstellt werden, welches Verbesserungen im Hinblick auf eine größtmögliche Minimierung der hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung in sensibler Umgebung darstellt und dennoch die Versorgung gewährleistet.“ Und in Punkt 1e: „Vermeidung von Standorten in sensibler Umgebung (Schulen, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheime, etc.)“
Herkner: ein nicht lösbarer Widerspruch
(1) Vorsorge ist hier offenbar gemeint in Ziffer 1 e mit „Vermeidung von Standorten in sensibler Umgebung“. Das mag gut gemeint sein, aber die pauschale Festlegung auf Einrichtungen wie z.B. Kindergärten kann zum Problem werden, weil auch das Wohnen selbst schützenswert ist, wie § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB zeigt: „gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse“. Also auch, wo es keine besondere Einrichtung gibt, wie eben z.B Kindergarten, leben Menschen, und die „umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit“ in § 1 Abs. 6 Nr. 7 c BauGB ist anerkannter Belang, gleich, ob es sich um Kinder in einem Hort handelt oder ganz allgemein Wohnungen von jedermann. Das Konzept wird also nicht erklären können, warum Immissionen bei einem Hort vermieden werden sollen und in einer Wohnsiedlung nicht. Wer Standorte von vornherein ausschließen will aufgrund pauschaler Vorgaben, riskiert die Rechtswidrigkeit des Konzepts überhaupt (vgl. OVG Koblenz vom 07.08.2003 – 1 A 10196/03).
(2) In Ziffer 2 wird eine „optimale Versorgung“ zum Ziel erklärt. Auch Art. 87 f GG verlangt aber nicht mehr als „flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen.“ Wird in einem Konzept, das ja auch Grundlage für spätere Bauleitplanung sein kann und daher ausgewogen sein muss (vgl. § 1 Abs. 7 BauGB), ein einzelner Belang überbetont, gefährdet auch dies die Rechtmäßigkeit. Das zeigt auch die Grundsatzentscheidung des BVerwG vom 30.08.2012 – 4 C 1.11.
Zusammenfassend muss man die Punkte (1) und (2) in Wechselwirkung sehen und man erkennt, dass sich die Stadt das Leben buchstäblich selbst schwer macht: Soll die Versorgung „optimal“ sein (2), wird man noch nicht einmal mehr sensible Bereiche ausnehmen können (1). Es ist dringend zu empfehlen, sich an die Vorgaben insbesondere des BayVGH zu halten: Die Gemeinde legt „als Planungsziel die Ausweisung ortsbildverträglicher, versorgungstechnisch geeigneter und im Hinblick auf die Wohnbebauung immissionsoptimierter Bereiche für Mobilfunkanlagen“ fest.
Stellungnahme der BI Mobilfunk Hof in der Frankenpost vom 18.10.2018