Bürger können in bestimmten Fällen Widerspruch gegen den Einbau eines Funkmoduls einlegen
Der Wortlaut von Abschnitt 4 des Artikels 24 der bayerischen Gemeindeordnung (GO) lautet: In Satzungen nach Abs. 1 Nr. 2 GO kann für Einrichtungen der Wasserversorgung bestimmt werden, dass die Gemeinde berechtigt ist, elektronische Wasserzähler mit oder ohne Funkmodul einzusetzen und zu betreiben. In einem elektronischen Wasserzähler dürfen nur Daten gespeichert und verarbeitet werden, die zur Erfüllung der Pflichtaufgabe der Wasserversorgung und zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und Hygiene der gesamten Wasserversorgungseinrichtung erforderlich sind. Die gespeicherten Daten dürfen nur ausgelesen und verwendet werden zur periodischen Abrechnung oder Zwischenabrechnung des Wasserverbrauchs und anlassbezogen, soweit dies im Einzelfall zur Abwehr von Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserversorgungseinrichtung und zur Aufklärung von Störungen im Wasserversorgungsnetz erforderlich ist.
Regelung für den Einsatz eines Funkmoduls
Soll ein Wasserzähler mit Funkmodul eingesetzt werden, weist die Gemeinde den Gebührenschuldner und den Eigentümer des versorgten Objekts spätestens drei Wochen vorher in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form darauf hin, dass sie oder ein berechtigter Nutzer dem Betrieb eines Wasserzählers unter Verwendung der Funkfunktion innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Zugang des Hinweises jeweils unabhängig voneinander schriftlich widersprechen können. Übt einer der Berechtigten das Widerspruchsrecht fristgerecht aus, darf ein elektronischer Wasserzähler nicht unter Verwendung der Funkfunktion betrieben werden.
Kein Widerspruchsrecht für Eigentümer und Mieter in Mehrfamilienhäusern
Die Gemeindeordnung schreibt weiter: „Die Sätze 5 und 6 finden keine Anwendung, soweit in einem versorgten Objekt mehrere Einheiten einen gemeinsamen Wasserzähler haben.“ Jörn Gutbier von Diagnose Funk sieht das kritisch: „Beschlüsse von Eigentümergemeinschaften, ihr privates Zuhause funkfrei zu halten, dürfen auch durch ein Gesetz nicht angetastet werden, zumal es sich bei einem Wasserversorger immer um einen Monopolisten handelt und die Bürger keine Wahlfreiheit für eine Alternative haben.“
Hallo Herr Weise, danke für den Leserbrief im NK vom 16.11.
Ich stemme mich nicht grundsätzlich gegen neue Technik, aber das Vorgehen der Gemeinden, „nur so am Rande ganz beiläufig“ das Thema anzugehen, ist eine Unverfrorenheit gegenüber den Bürgern. Dieses spezielle Thema verfolge ich schon seit Längerem. Ich werde ausgelacht, wenn ich mich gegen „smart“ wehre (als ich z.B. dieses Jahr ein neues Auto gebraucht habe). Habe bisher auch noch nicht „Beschwerde“ an VG Weidenberg bzw. Emtmannsberg geschrieben, wollte erst Konkretes abwarten. Leider sind viele Bürger schlicht zu bequem und lassen sich das gefallen. Es kostet sehr viel Energie – und am Ende ist man der „Querulant“ und die Behörden gewinnen doch. Habe viele ungute Erfahrungen diesbzgl. gemacht, fing bei Zwangsanschluss an Fernwasser an, ging weiter über Dorferneuerung, Lärmbelästigung etc. Persönlich hab ich es mittlerweile aufgegeben, bei solchen Sachen zu versuchen, „die Welt zu retten“. Deshalb werde ich auch kein Mitglied bei Ihnen werden und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihren Projekten.
Viele Grüsse
Gerhild Pusch