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Widerspruch gegen Wasserzähler mit Funkmodul ist möglich

Elektronischer Wasserzähler mit Funkmodul

Elektronischer Wasserzähler

Ab 25.5.2018 tritt eine Veränderung von Artikel 24 der bayerischen Gemeindeordnung in Kraft. Gemeinden sind dann berechtigt, elektronische Wasserzähler mit oder ohne Funkmodul einzusetzen und zu betreiben. Der Bürger erhält aber die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen dem Einbau des Funkmoduls zu widersprechen. Diese Festlegung traf der Bayerische Landtag im Mai 2018.
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