NRMO schreibt an Landesamt für Umwelt in Hof

Das Landesamt für Umwelt (LfU) hatte Anfang September 2015 ein Informationsschreiben an die Nachbarschaft herausgegeben und zu einem Informationsabend eingeladen. Das LfU will auf seinem Dienstgebäude in der Hans-Högn-Straße in Hof die Errichtung einer Mobilfunkbasisstation durch die Firma Vodafone zulassen. In dem Rundschreiben an die Nachbarn weist das LfU auf das stetig steigende Datenvolumen hin und sieht es indirekt als seine Aufgabe an, die Betreiber zu unterstützen, um den Nutzern eine gute Netzqualität zu bieten.

NRMO schreibt an Landesamt für Umwelt

Die Schreiben gingen getrennt an den Vizepräsidenten Dr. Richard Fackler und den stellvertretenden Leiter des Referats für elektromagnetische Felder Dr. Thomas Kurz. Im Rundbrief an die Nachbarschaft hatte das LfU unter anderem darauf verwiesen, dass die geplante Anlage die gesetzlichen Grenzwerte der 26. BImSchV einhalten würde und die Allgemeinbevölkerung dadurch vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen geschützt sei. Weiterhin führte Dr. Kurz aus, dass „die wissenschaftliche Kenntnislage nach wie vor keinen Anlass liefert, an der Wirksamkeit dieser Grenzwerte zu zweifeln“.
Gerade an diesem Punkt setzt die Kritik von NRMO an: Weltweit wird an den Auswirkungen von elektromagnetischer Strahlung auf den Organismus von Lebewesen geforscht. Die Internetseite http://www.emf-portal.de veröffentlicht permanent aktuelle internationale Forschungsergebnisse, ebenso das Schweizer Bundesamt für Umwelt seit Jahresbeginn auf der Seite http://www.bafu.ch. Jeder mündige Bürger und jede Fachbehörde kann sich somit ein Bild vom aktuellen Forschungsstand machen. In Summe betrachtet, gibt die Mehrzahl der internationalen Studien starke Hinweise darauf, dass elektromagnetische Felder die Gesundheit schädigen können. In seinem Schreiben an das LfU listet NRMO drei aktuelle Studien mit einer kurzen Inhaltsbeschreibung und einem weiterführenden Link auf.

Appell an die Behörde

NRMO appelliert an die Behörde, auf die Vermietung seiner Immobilie an den Betreiber Vodafone zu verzichten. Nach Auffassung unseres Vereins lässt sich die Notwendigkeit der geplanten Mobilfunkbasisstation nicht als unmittelbare Folge des allgemeinen Nutzerverhaltens rechtfertigen. Eine Antwort des Landesamts für Umwelt auf das Schreiben von NRMO steht bisher aus.

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