Novellierung der 26.
Bundesimmissionsschutzverordnung |
Am 14.3.2013 verabschiedeten im deutschen Bundestag etwa 30 Abgeordnete aus allen
Fraktionen die Novellierung der 26. Bundesimmissionschutzvervordnung (BImSchV).
Vorausgegangen waren Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit am 13. März. Ende Februar 2013 fand eine Expertenanhörung im
Bundestag, u.a. mit dem Mobilfunkkritiker Dr. Neitzke aus Hannover statt. Die 26.
BImSchV enthält Vorschriften zum Umgang mit elektrischen und magnetischen Felder im
Niederfrequenzbereich und elektromagnetischen Wellen im Bereich der Hochfrequenz.
Aktuell wurde das Thema durch die geplanten Höchstspannungsleitungen von Nord- nach
Süddeutschland im Zuge der Energiewende. Die Grenzwerte gelten nun für alle Betreiber
von Anlagen, außer militärische Radaranlagen. Bisher unterlagen nur gewerblich genutzte
Anlagen der 26. BImSchV.
Für Stromleitungen ab 220 kV gilt ab 2015 ein Überspannungsverbot von Wohnanlagen.
Problem: Für kleinere Stromleitungen gilt diese Regelung nicht. Ebenfalls wurden die
erforderlichen Abstände zur Wohnbebauung nicht festgelegt. Die Grenzwerte wurden weder
für Stromleitungen noch für Sendeanlagen gesenkt. Die BImSchV sieht jetzt wenigstens ein
Minimierungsgebot vor.
Der Bundesrat ließ das Gesetz am 3.5.2013 passieren. Lediglich wurde den Kommunen ein
Mitspracherecht bei der Standortplanaung eingeräumt und die Möglichkeit, kommunale
Standortkonzepte zu entwickeln.
Weitere Infos zur 26. BImSchV
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